URTEIL ZUM GROSSEN LAUSCHANGRIFF
"Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden" Von Hans Michael Kloth
Spiegel Online 03.04.2004

Das Karlsruher Urteil zum Grossen Lauschangriff ist eine Ohrfeige fuer Law-and-Order-Politiker aller Parteien. Die Lektion: Der Staat hat den Buerger unbehelligt zu lassen, wenigstens in seinen eigenen vier Waenden. Ob das Urteil auch die Aushoehlung der Buergerrechte im Antiterrorkampf stoppen kann, muss sich zeigen.

Nun haben wir es Schwarz auf Weiss von den Huetern des Grundgesetzes: Das Aushorchen von Buergern im trauten Heim lediglich auf einen vagen Verdacht hin verletzt deren Menschenwuerde. Die Allparteien-Koalition welche 1998 die Verfassung aenderte, um die "akustische Wohnraumueberwachung", vulgo Grosser Lauschangriff, zu ermoeglichen, hat sich am Allerheiligsten der bundesrepublikanischen Staatsraeson versuendigt, an Artikel 1 des Grundgesetzes.

"Dem Einzelnen soll das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, gerade in seinen privaten Wohnraeumen gesichert sein", formuliert das Gericht, "und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen die Entfaltung seiner Persoenlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung ueberwachen." In diesen Kernbereich duerfe das Aushorchen von Wohnraeumen nicht eingreifen - "und zwar auch nicht im Interesse der Effektivitaet der Strafrechtspflege und der Erforschung der Wahrheit."

Geleitet von dieser hehren Praemisse hat das hoechste deutsche Gericht die Abhoerklauseln in der Strafprozessordnung mit aeusserst ungewoehnlicher Liebe zum Detail zerpflueckt und ist dabei noch in die letzte verfassungsrechtliche Ritze gekrochen. Dem Gesetzgeber machen die Richter ueberaus praezise Vorgaben fuer die faellige Neuregelung, den Ernst ihrer Kritik unterstreicht die knapp bemessene Frist zur Nachbesserung: Binnen 16 Monaten muss das Urteil in Gesetzesform gegossen werden; bis es soweit ist, will Karlsruhe den Behoerden genau auf die Finger sehen.

In der Praxis ist der Grosse Lauschangriff damit wohl erledigt. Schon unter den bisherigen Bedingungen war er in jaehrlich weniger als hundert Faellen zum Einsatz gekommen; angesichts der zusaetzlichen Einschraenkungen, die das Gericht jetzt verlangt, wird man solche Abhoeraktionen kuenftig wohl an den Fingern abzaehlen koennen. So muss etwa der Katalog der Straftaten, zu deren Aufklaerung das Verwanzen von Privatraeumen zulaessig ist, um rund die Haelfte eingedampft werden. Auch darf ein Tatverdacht nicht erst durch das Abhoeren begruendet werden, sondern muss schon zum Zeitpunkt der Anordnung bestehen. Und fallen bei einer Lauschaktion unerwartet absolut geschuetzte Informationen an, muss die Abhoermassnahme kuenftig sofort abgebrochen und die Aufnahme geloescht werden. Schliesslich darf die nachtraegliche Benachrichtigung der Abgehoerten nicht einfach mit der Begruendung unterbleiben, dies gefaehrde die oeffentliche Sicherheit - dies, so die Richter, sei zu "pauschal".

Korrekturen der Rechtslage waren von dem Spruch allgemein erwartet worden; dass der Erste Senat unter dem als konservativ geltenden Gerichtspraesidenten Hans-Juergen Papier das Lieblingskind der Law-and-Order-Politiker derart rasieren wuerde, ist jedoch eine Ueberraschung. Im Maerz noch hatte das Gericht die Nutzung von Telefonverbindungsdaten von Journalisten fuer zulaessig erklaert. Grundrechte wie die Pressefreiheit, so die Richter damals, muessten unter Umstaenden den "Beduerfnissen einer wirksamen Strafverfolgung" weichen. Nun schwingt das Pendel der Rechtssprechung zurueck in die andere Richtung; die heutige Entscheidung staerkt die Freiheitsrechte der Buerger zu Lasten der Eingriffsmoeglichkeiten der Obrigkeit.

Ob das Urteil allerdings auch eine Trendwende bewirkt, wird sich erst noch erweisen muessen - dabei waere ein Rollback zu Gunsten des Rechtsstaats eigentlich laengst ueberfaellig. Denn den Populisten und Obrigkeitsfanatikern mit ihren Rufen nach mehr und schaerferen Gesetzen ist zusehends der politische Widerpart abhanden gekommen, seit Ende 1995 die Basis der FDP bei einer Mitgliederbefragung fuer den Lauschangriff stimmte und die liberale Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unter Traenen ihren Hut nahm. Mit der Regierungsbeteiligung der Gruenen wurden Buergerrechts-Verteidiger endgueltig politisch heimatlos.

Der "Kampf gegen den Terror", ausgerufen nach den Attentaten des 11. Septembers 2001, hat die Massstaebe noch einmal verschoben und Kritiker einer restriktiven Innen- und Rechtspolitik weiter in die Defensive gedraengt. Waehrend Altliberalen wie den Beschwerdefuehrern Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister Rudolf Baum nur der langwierige Gang nach Karlsruhe blieb, schaffen Hauruck-Politiker weit gehend unwidersprochen Fakten. Der einstige Buergerrechtsanwalt Otto Schily setzte als SPD-Bundesinnenminister zwei Anti-Terror-Gesetzespakete durch, die die Vorstellungen seines CDU-Vorgaengers, des "schwarzen Sheriffs" Manfred Kanther, noch in den Schatten stellten: Allein durch das Anfang 2002 in Kraft getretene "Sicherheitspaket II" wurden Sicherheitsbestimmungen in etwa hundert Gesetzen geaendert und insbesondere die Kompetenzen der Geheimdienste erweitert.

Auch die Bundeslaender haben laengst nachgelegt: Hessen, das Saarland, Thueringen und Sachsen etwa erlauben mittlerweile das Bespitzeln unverdaechtiger Dritter; in Bayern war das sogar schon vor dem 9/11 moeglich. Im dortigen Verfassungsschutzgesetz heisst es, Ueberwachungsmassnahmen duerften sich auch gegen Personen richten, "die fuer den Verdaechtigen bestimmte oder von ihm herruehrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben" - also auch, wenn die das gar nicht wissentlich tun. Derartige Geheimdienstpraktiken, "praeventiver Lauschangriff" genannt, sind durch das Urteil von heute gar nicht beruehrt.

Dieser Text mit Umlauten. Das Flugblatt "Weshalb Nein zum grossen Lauschangriff" von Frank Stephan als Html-Datei und Ps-Datei sowie die einiges zum Lauschangriff auf Esperanto (Subauxskultada Rakonto).