URTEIL ZUM GROSSEN LAUSCHANGRIFF
"Das Recht,
in Ruhe gelassen zu werden" Von Hans Michael Kloth
Spiegel Online 03.04.2004
Das Karlsruher Urteil zum Grossen
Lauschangriff ist eine Ohrfeige fuer Law-and-Order-Politiker aller
Parteien. Die Lektion: Der Staat hat den Buerger unbehelligt zu lassen,
wenigstens in seinen eigenen vier Waenden. Ob das Urteil auch die
Aushoehlung der Buergerrechte im Antiterrorkampf stoppen kann,
muss sich zeigen.
Nun haben
wir es Schwarz auf Weiss von den Huetern des Grundgesetzes:
Das Aushorchen von Buergern im trauten Heim lediglich auf einen vagen Verdacht hin
verletzt deren Menschenwuerde. Die Allparteien-Koalition welche 1998 die
Verfassung aenderte, um die "akustische Wohnraumueberwachung", vulgo
Grosser
Lauschangriff, zu ermoeglichen, hat sich am Allerheiligsten der
bundesrepublikanischen Staatsraeson versuendigt, an Artikel 1 des
Grundgesetzes.
"Dem Einzelnen soll das Recht, in Ruhe gelassen
zu
werden, gerade in seinen privaten Wohnraeumen gesichert sein", formuliert
das Gericht, "und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen die Entfaltung
seiner Persoenlichkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung
ueberwachen." In diesen Kernbereich duerfe das Aushorchen von Wohnraeumen
nicht eingreifen - "und zwar auch nicht im Interesse der Effektivitaet
der
Strafrechtspflege und der Erforschung der Wahrheit."
Geleitet
von
dieser hehren Praemisse hat das hoechste deutsche Gericht die Abhoerklauseln
in der Strafprozessordnung mit aeusserst ungewoehnlicher Liebe zum Detail
zerpflueckt und ist dabei noch in die letzte verfassungsrechtliche Ritze
gekrochen. Dem Gesetzgeber machen die Richter ueberaus praezise Vorgaben
fuer
die faellige Neuregelung, den Ernst ihrer Kritik unterstreicht die knapp
bemessene Frist zur Nachbesserung: Binnen 16 Monaten muss das Urteil in
Gesetzesform gegossen werden; bis es soweit ist, will Karlsruhe den
Behoerden genau auf die Finger sehen.
In der Praxis
ist der Grosse Lauschangriff damit wohl erledigt. Schon unter den
bisherigen Bedingungen war er in jaehrlich weniger als hundert Faellen
zum
Einsatz gekommen; angesichts der zusaetzlichen Einschraenkungen, die das
Gericht jetzt verlangt, wird man solche Abhoeraktionen kuenftig wohl an den
Fingern abzaehlen koennen. So muss etwa der Katalog der Straftaten, zu deren
Aufklaerung das Verwanzen von Privatraeumen zulaessig ist, um rund die Haelfte
eingedampft werden. Auch darf ein Tatverdacht nicht erst durch das Abhoeren
begruendet werden, sondern muss schon zum Zeitpunkt der Anordnung bestehen.
Und fallen bei einer Lauschaktion unerwartet absolut geschuetzte
Informationen an, muss die Abhoermassnahme kuenftig sofort abgebrochen und
die Aufnahme geloescht werden. Schliesslich darf die nachtraegliche
Benachrichtigung der Abgehoerten nicht einfach mit der Begruendung
unterbleiben, dies gefaehrde die oeffentliche Sicherheit - dies, so die
Richter, sei zu "pauschal".
Korrekturen der Rechtslage waren von
dem Spruch allgemein erwartet worden; dass der Erste Senat unter dem als
konservativ geltenden Gerichtspraesidenten Hans-Juergen Papier das
Lieblingskind der Law-and-Order-Politiker derart rasieren wuerde, ist
jedoch eine Ueberraschung. Im Maerz noch hatte das Gericht die Nutzung von
Telefonverbindungsdaten von Journalisten fuer zulaessig erklaert. Grundrechte
wie die Pressefreiheit, so die Richter damals, muessten unter Umstaenden den
"Beduerfnissen einer wirksamen Strafverfolgung" weichen. Nun schwingt das
Pendel der Rechtssprechung zurueck in die andere Richtung; die heutige
Entscheidung staerkt die Freiheitsrechte der Buerger zu Lasten der
Eingriffsmoeglichkeiten der Obrigkeit.
Ob das Urteil allerdings auch eine Trendwende bewirkt, wird sich erst noch erweisen muessen
- dabei waere ein Rollback zu Gunsten des Rechtsstaats eigentlich laengst
ueberfaellig. Denn den Populisten und Obrigkeitsfanatikern mit ihren
Rufen nach mehr und schaerferen Gesetzen ist zusehends der politische Widerpart
abhanden gekommen, seit Ende 1995 die Basis der FDP bei einer
Mitgliederbefragung fuer den Lauschangriff stimmte und die liberale
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unter Traenen ihren Hut
nahm. Mit der Regierungsbeteiligung der Gruenen wurden
Buergerrechts-Verteidiger endgueltig politisch heimatlos.
Der "Kampf gegen den Terror", ausgerufen nach den Attentaten des
11. Septembers 2001, hat
die Massstaebe noch einmal verschoben und Kritiker einer restriktiven Innen-
und Rechtspolitik weiter in die Defensive gedraengt. Waehrend Altliberalen
wie den Beschwerdefuehrern Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister
Rudolf Baum nur der langwierige Gang nach Karlsruhe blieb, schaffen
Hauruck-Politiker weit gehend unwidersprochen Fakten. Der einstige
Buergerrechtsanwalt Otto Schily setzte als SPD-Bundesinnenminister zwei
Anti-Terror-Gesetzespakete durch, die die Vorstellungen seines
CDU-Vorgaengers, des "schwarzen Sheriffs" Manfred Kanther, noch in den
Schatten stellten: Allein durch das Anfang 2002 in Kraft getretene
"Sicherheitspaket II" wurden Sicherheitsbestimmungen in etwa hundert
Gesetzen geaendert und insbesondere die Kompetenzen der Geheimdienste
erweitert.
Auch die Bundeslaender haben laengst nachgelegt:
Hessen,
das Saarland, Thueringen und Sachsen etwa erlauben mittlerweile das
Bespitzeln unverdaechtiger Dritter; in Bayern war das sogar schon
vor dem 9/11 moeglich. Im dortigen Verfassungsschutzgesetz heisst es,
Ueberwachungsmassnahmen duerften sich auch gegen Personen richten,
"die fuer den Verdaechtigen bestimmte oder von ihm herruehrende Mitteilungen
entgegennehmen oder weitergeben" - also auch, wenn die das gar nicht
wissentlich tun. Derartige Geheimdienstpraktiken, "praeventiver
Lauschangriff" genannt, sind durch das Urteil von heute gar nicht
beruehrt.
Dieser Text mit Umlauten.
Das Flugblatt "Weshalb Nein zum grossen Lauschangriff" von Frank Stephan
als Html-Datei und Ps-Datei
sowie die einiges zum Lauschangriff auf Esperanto
(Subauxskultada Rakonto).