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Lehramtsstudiengang Mathematik (Studienbeginn bis zum WS 2009/2010)
Lehramtsstudiengang Mathematik (Studienbeginn bis zum WS 2009/2010)
Allgemeines zum Studiengang
Prüfungsordnungen
Grundstudium, Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung
Hauptstudium, Wissenschaftliche Arbeit, Wissenschaftliche Prüfung
Mathematik als Beifach
Prüfungsordnungen
Grundstudium, Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung
Hauptstudium, Wissenschaftliche Arbeit, Wissenschaftliche Prüfung
Mathematik als Beifach
Allgemeines zum Studiengang
Die Fakultät bietet den Lehramtsstudiengang Mathematik an Gymnasien mit Mathematik als erstem oder zweitem Hauptfach an. Dieser führt nach einer Regelstudienzeit1) von 10 Semestern zum Staatsexamen, dem Studienabschluss für künftige Gymnasiallehrerinnen.Zu einer Verbindung von drei Fächern kann in Mathematik eine Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Hauptfaches oder Beifaches abgelegt werden. Es ist eine Modularisierung des Lehramtsstudienganges in Planung, konkrete Termine dazu gibt es aber noch nicht. ! Der Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Zusätzlich zu den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen finden Sie weitere Informationen zum Lehramtsstudium unter:
Hinweise zum Praxissemester
Lehramtsreader
Prüfungsordnungen (WPO und ZPO)
Wissenschaftliche Prüfungsordnung (WPO)
Die Prüfung richtet sich nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung) (externer Link) vom 13. März 2001 (im folgenden WPO genannt). Zuständige Prüfungsbehörde ist das Landes-Lehrerprüfungsamt – Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe (externer Link), wo auch die Meldung zur Prüfung erfolgt und verbindliche Auskünfte in Angelegenheiten des Staatsexamens erteilt werden. Adresse und Ansprechpartner finden Sie unter dem angegebenen Link. Gemäß WPO sind für das Staatsexamen mindestens zwei Hauptfächer zu wählen. Wird Mathematik als ein Hauptfach gewählt, sind die folgenden Fächer als weiteres Hauptfach möglich:
Deutsch, Englisch, Französisch, Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie,
Geschichte, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein,
Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft, Spanisch, Sport oder Informatik.
Bei einer Verbindung von drei Fächer ist in einem dieser Fächer die Prüfung
als Erweiterungsprüfung abzulegen.
Auch in Mathematik ist diese Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Haupt- oder
Beifaches möglich.
Über mögliche Fächerkombinationen in diesen Fällen informieren Sie sich bitte in der WPO.
Wer außerhalb von Baden-Württemberg in den Schuldienst gehen will,
erkundige sich rechtzeitig in dem betreffenden Bundesland, ob
das aufgrund des hiesigen Staatsexamens möglich ist.
Zwischenprüfungsordnung (ZPO)
In jedem gewählten Hauptfach muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Im Hauptfach Mathematik richtet sie sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg – Besonderer Teil Mathematik – (PDF, 12kb) (im folgenden ZPO genannt).Grundstudium
Es wird empfohlen, das Grundstudium ähnlich wie im Diplomstudiengang anzulegen, auch wenn nicht alle der unten aufgeführten Veranstaltungen für die Zwischenprüfung relevant sind. Der Studienplan für das Grundstudium des Lehramtsstudienganges läßt sich durch folgende Tabelle darstellen:| Semester | Veranstaltung | SWS |
|---|---|---|
| 1. | Analysis I + Übung (4+3), Lineare Algebra I + Übung (4+3) | 14 |
| 2. | Analysis II + Übung (4+3), Lineare Algebra II + Übung (4+3) | 14 |
| 3. | Analysis III + Übung (4+3), Angewandte Mathematik + Übung (4+3), Proseminar (2) | 16 |
| Summe Semesterwochenstunden (SWS) | 44 | |
Kommentare
Analysis I - III, Lineare Algebra I - II: Diese Vorlesungen bilden die
Grundlage des weiteren Studiums, auch wenn nur die Inhalte von 4 von ihnen
Gegenstand der Zwischenprüfung sind.
Angewandte Mathematik: Eine der Vorlesungen Einführung in die Numerik oder
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Proseminar: Für Lehramtsstudentinnen ist die Schulung im
mündlichen Vortrag und in der mathematischen Diskussion besonders
wichtig.
Es gibt regelmäßig Proseminare, die bereits ab dem 2. Semester besucht werden können.
Varianten: Wenn die Studienanforderungen oder Termine im zweiten
Hauptfach es erfordern, so kann der angegebene Studienplan für das
Grundstudium zeitlich etwas gestreckt werden, so dass er noch in das 4.
Semester hineinreicht. So kann man z.B. das Proseminar ins 2. und die Angewandte
Mathematik ins 4. Semester legen.
Orientierungsprüfung
Die ZPO – Besonderer Teil Mathematik – schreibt für Studierende mit dem Hauptfach Mathematik eine Orientierungsprüfung vor, die spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen ist, und aus der erfolgreichen Teilnahme an der Veranstaltung Analysis I oder Lineare Algebra I besteht. Die erfolgreiche Teilnahme umfasst die erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben und das Bestehen einer Klausur. Eine nicht bestandene Orientierungsprüfung kann einmal im darauffolgenden2) Semester wiederholt werden.
! Wird die Orientierungsprüfung
nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht,
führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches, was eine Exmatrikulation zur Folge hat.
Zwischenprüfung
Zeitlicher Rahmen
Die Zwischenprüfung soll laut ZPO (Allgemeiner Teil) bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abgelegt werden. Da der Prüfungsstoff sich jedoch nur auf Veranstaltungen der ersten drei Semester bezieht, wird empfohlen, die Zwischenprüfung bis zum Ende des dritten Semesters abzulegen; man kann sich dann um so früher dem Hauptstudium widmen.
! Wird die Zwischenprüfung (einschließlich etwaiger Wiederholungen) nicht bis zum
Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemester erbracht,
geht der Prüfungsanspruch verloren, was eine Exmatrikulation
zur Folge hat.
Das gilt nicht, wenn der Studierende die Gründe für die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat; ein entsprechend begründeter Antrag ist ohne Verzug an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Die Meldung zur Prüfung erfolgt im Prüfungssekretariat der Fakultät für Mathematik und Informatik,
etwa 3 Wochen vor dem voraussichtlichen ersten Prüfungstermin.
Das gilt nicht, wenn der Studierende die Gründe für die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat; ein entsprechend begründeter Antrag ist ohne Verzug an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Zwischenprüfung setzt die bestandene Orientierungsprüfung voraus.Es sind 4 Übungsscheine vorzulegen, davon mindestens je einer in Analysis und Linearer Algebra sowie in der für die Prüfung in angewandter Mathematik gewählten Vorlesung. Desweiteren ist ein Proseminarschein vorzulegen.
Prüfungsanforderungen
Die Zwischenprüfung besteht aus je einer Teilprüfung in Reiner und Angewandter Mathematik.Die Prüfung in Reiner Mathematik ist eine mündliche Prüfung von etwa 45 Minuten Dauer über den Stoff der Vorlesungen Analysis I,II und Lineare Algebra I,II.
Die Prüfung in Angewandter Mathematik ist eine mündliche Prüfung von etwa 20 Minuten Dauer über den Inhalt einer der der Vorlesungen Einführung in die Numerik, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik nach Wahl des Prüflings. Als Zwischenprüfung wird jede an einer deutschen Hochschule bestandene mindestens gleichwertige Prüfung, insbesonders jede Diplom-Vorprüfung in Mathematik, anerkannt.
Hauptstudium
Anders als im Grundstudium werden im Hauptstudium keine Pflichtvorlesungen vorgeschrieben. Nach der WPO hat die StudentIn drei Gebiete, und unter diesen ihr Schwerpunktgebiet, aus der folgenden Liste von Studiengebieten3) zu wählen:- Analysis
- Geometrie
- Algebra, Zahlentheorie
- Angewandte Mathematik, Numerische Mathematik, Informatik
- Stochastik
- Grundlagen der Mathematik, Mathematische Logik
Beispiel für Verlauf eines Hauptstudiums
| Semester | Veranstaltung |
|---|---|
| 4 | Kursvorlesung Elementare Zahlentheorie |
| Kursvorlesung Einführung in die Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie | |
| 5 | Praxissemester |
| 6 | Kursvorlesung Funktionentheorie I |
| Kursvorlesung Algebra I | |
| Seminar Funktionentheorie | |
| 7 | Kursvorlesung Funktionentheorie II |
| fachdidaktische Übung | |
| 8 | Spezialvorlesung Modulformen |
| Seminar Riemannsche Flächen | |
| 9 | Wissenschaftliche Arbeit |
Die Lehrveranstaltungen der pädagogischen Studien sowie des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums sind in diesem Beispiel nicht dargestellt.
Pädagogische Ausbildung
Im Rahmen der pädagogischen Ausbildung muss ein Schulpraxissemester absolviert werden, und es müssen Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C der WPO besucht werden. Darüber hinaus ist der Erwerb eines Übungsscheines zur Fachdidaktik vorgeschrieben. Veranstaltungen zur Fachdidaktik der Mathematik werden in Zusammenarbeit mit dem Studienseminar (externer Link) und der PH Heidelberg (externer Link) an der Fakultät für Mathematik und Informatik angeboten.Wissenschaftliche Arbeit („Staatsexamensarbeit“)
In ihr soll der Student zeigen, dass er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann. Das Thema der Arbeit gehört in der Regel dem Schwerpunktgebiet des Studenten an. Normalerweise wendet sich der Student im Anschluß an ein Seminar oder eine Vorlesung an die Dozentin um ein Thema für seine Staatsexamensarbeit zu erhalten. Es wird empfohlen, schon frühzeitig während des Hauptstudiums das Gespräch mit der Dozentin über die in Aussicht genommene Arbeit zu führen. Die WPO schreibt vor, dass das Thema für die wissenschaftliche Arbeit frühestens im 7. Studiensemester ausgegeben werden darf. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Der Bewerber teilt Thema und Ausgabetermin auf einem von der Dozentin unterschriebenen Formblatt unverzüglich dem Landes-Lehrerprüfungsamt mit. Das Formblatt ist online (externer Link) beim Landes-Lehrerprüfungsamt erhältlich (siehe unter „Meldeformulare und Info-Blätter“, im Dokument evtl. scrollen).Die Abgabe der Arbeit erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt eine mit mindestens ausreichend bewertete wissenschaftliche Arbeit voraus.
Wissenschaftliche Prüfung („Staatsexamen“)
Die Wissenschaftliche Prüfung („Staatsexamen“) bildet den Abschluß des Lehramtsstudiums. Sie wird in der Regel nach dem 10. Semester abgelegt.Termine
Die Prüfungen in den beiden Hauptfächern können an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsterminen abgelegt werden. (Es gibt normalerweise zwei Prüfungstermine im Jahr, etwa im April und Oktober.) Die Anmeldung kann aber nur gleichzeitig zu den beiden Fächern erfolgen. Die Meldung zur Prüfung erfolgt beim Landes-Lehrerprüfungsamt. Die genauen Termine der Anmeldung, der Nachreichung einzelner bei der Anmeldung noch fehlender Scheine sowie der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung werden angeschlagen. Anmeldungsformulare sind sind beim Landes-Lehrerprüfungsamt online (externer Link) verfügbar (siehe unter „Meldeformulare und Info-Blätter“).Erforderliche Scheine
Bei der Meldung zur Prüfung sind Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorzulegen:- 5 Übungen, wobei mindestens eine mit Arbeit am Computer verbunden sein muss, davon
- mindestens 1 Übung aus dem Hauptstudium
- mindestens 1 Übung zur Stochastik
- mindestens 1 Übung zur Numerischen Mathematik
- 1 fachdidaktischen Übung
- 1 Proseminar
- 1 Hauptseminar
- den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C der WPO.
- wird die Wissenschaftliche Arbeit in Mathematik gefertigt, ist die erfolgreiche Teilnahme an einem weiteren Hauptseminar erforderlich. Ein Leistungsnachweis über die Übung aus dem Hauptstudium kann dann entfallen.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung ist mündlich und dauert ca. 60 Minuten; sie wird von zwei oder drei Dozentinnen der Fakultät (welche die Studentin vorschlägt) und einer Angehörigen des Landes-Lehrerprüfungsamtes abgenommen. Sie erstreckt sich über die drei von der StudentIn gewählten Studiengebiete; eines dieser Gebiete ist der Studienschwerpunkt, auf dem vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind. Dem Umfang nach wird in jedem dieser Gebiete in der Regel der Stoff einer 4-stündigen Kursvorlesung verlangt, im Studienschwerpunkt von zwei 4-stündigen Kursvorlesungen. (Die Grundvorlesung Höhere Analysis (Analysis III) kann anstatt einer solchen Kursvorlesung gewählt werden. Wird die Vorlesung Höhere Analysis im Studienschwerpunkt ausgewählt, so kann Sie nicht als vertiefende Vorlesung verwendet werden. D.h., sie kann nur in Kombination mit einer Vorlesung verwendet werden, die auf ihr aufbaut, wie etwa die Vorlesung Dynamische Systeme oder Partielle Differentialgleichungen. Die Kombination Höhere Analysis und Funktionentheorie I oder II ist als Vertiefung nicht zulässig. In Ausnahmefällen können auch die Grundvorlesungen Einführung in die Stochastik/Statistik/Numerik nach Rücksprache mit den Prüfern gewählt werden. Dabei dürfen keine Überschneidungen mit der Zwischenprüfung entstehen.)Mathematik als Beifach
Die Fakultät für Mathematik und Informatik bietet die Möglichkeit, eine Erweiterungsprüfung in Mathematik mit den Anfoderungen eines Beifaches abzulegen. Eine Zwischenprüfung findet hierbei nicht statt.Erforderliche Scheine
Bei der Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung sind Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorzulegen:- 4 Übungen, wobei mindestens eine dieser Übungen mit Arbeit am Computer verbunden sein muss
(z.B. Einsatz eines Computer-Algebra-Systems oder Simulationsprogramms), davon
- mindestens 1 Übung aus den in der WPO genannten Studiengebieten
- mindestens 1 Übung aus der Numerischen Mathematik oder Stochastik (Wahrscheinlichkeitsrechnung & Statistik)
- 1 Proseminar
- den Lehrveranstaltungen im Rahmen der Pädagogischen Studien gemäß Anlage B und des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums gemäß Anlage C der WPO.
Prüfungsanforderungen.
Die Wissenschaftliche Prüfung ist mündlich und dauert ca. 45 Minuten; sie wird von zwei Dozentinnen der Fakultät (welche die StudentIn vorschlägt) und einer Angehörigen des Landes-Lehrerprüfungsamtes abgenommen. Sie erstreckt sich über zwei von der StudentIn gewählte Studiengebiete lt. WPO. Dem Umfang nach wird in der Regel in einem dieser Gebiete der Stoff von zwei 4-stündigen Kursvorlesungen verlangt (Prüfungsdauer 30 Minuten), im anderen Gebiet der Stoff einer 4-stündigen Kursvorlesung (Prüfungsdauer 15 Minuten).4) Es kann auch die Grundvorlesung Höhere Analysis (Analysis III) gewählt werden, in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit den Prüferinnen auch die Grundvorlesungen Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung & Statistik oder Einführung in die Numerik- 1) Regelstudienzeit
- Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen das Studium gemäß der Studienordnungen bis zum Abschluß durchgeführt werden kann (ein diszipliniertes Arbeiten vorausgesetzt).
- 2) Wiederholung im darauffolgenden Semester
- Wiederholen im Sinne der Studienordnung heißt strenggenommen, dass die gesamte Veranstaltung wiederholt wird (konkret also z. B. Vorlesung, übung und Klausur). Aus Kulanz hat der Fakultätsrat jedoch beschlossen, dass Studierende, die sich über den übungsbetrieb bereits in einer Vorlesung für die Klausurteilnahme qualifiziert haben, bei Wiederholung dieser Vorlesung an der Klausur teilnehmen können, ohne erneut am übungsbetrieb teilzunehmen. Die Fakultät empfiehlt allerdings, auch im Wiederholungsfall am übungsbetrieb teilzunehmen, damit eine optimale Klausurvorbereitung gewährleistet ist.
- 3) Studiengebiete laut WPO
- Die Liste gibt nicht notwendigerweise das Fächerspektrum der Heidelberger Fakultät für Mathematik und Informatik wieder.
- 4) Prüfungsanforderung
- Es werden drei 4-stündige Kursvorlesungen aus den zwei Studiengebieten geprüft, jeweils ca 15 Minuten lang.
Seitenbearbeiter: mknak
letzte Änderung: 2010-10-13
letzte Änderung: 2010-10-13