Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Lehramtsstudiengang Mathematik

Allgemeines zum Studiengang

Die Fakultät bietet den Lehramtsstudiengang Mathematik an Gymnasien mit Mathematik als erstem oder zweitem Hauptfach an. Dieser führt nach einer Regelstudienzeit1) von 10 Semestern zum ersten Staatsexamen, dem Studienabschluss für künftige Gymnasiallehrerinnen. Zu einer Verbindung von drei Fächern kann in Mathematik eine Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Hauptfaches oder Beifaches abgelegt werden.
! Der Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Zusätzlich zu den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen finden Sie weitere wichtige Informationen zum Lehramtsstudium auf der Informationsseite des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Heidelberg sowie der Broschüre "Informationen zum Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg".

Prüfungsordnungen (GymPO I, APO und ZPO)

Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (GymPO I)

Die Prüfung richtet sich nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Gymnasiallehrerprüfungsordnung I - GymPO I) vom 31. Juli 2009 (im folgenden GymPO I genannt).
Zuständige Prüfungsbehörde ist die Lehramtsprüfungsverwaltung der Universität Heidelberg, wo auch die Meldung zur Prüfung erfolgt und verbindliche Auskünfte in Angelegenheiten des Staatsexamens erteilt werden. Adresse und Ansprechpartner finden Sie unter dem angegebenen Link.
Gemäß GymPO I sind für das Staatsexamen mindestens zwei Hauptfächer zu wählen. Wird Mathematik als ein Hauptfach gewählt, sind die folgenden Fächer als weiteres Hauptfach möglich:
Deutsch, Englisch, Französisch, Biologie, Chemie, Evangelische Theologie, Geographie, Geschichte, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Katholische Theologie, Latein, Naturwissenschaft und Technik (NWT), Philosophie/Ethik, Physik, Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft, Russisch, Spanisch, Sport oder Informatik.
Dritte und weitere Fächer können in einer Erweiterungsprüfung absolviert werden. In Mathematik ist dies möglich mit den Anforderungen eines Hauptfaches oder eines Beifaches.
Wer außerhalb von Baden-Württemberg in den Schuldienst gehen will, erkundige sich bitte rechtzeitig in dem betreffenden Bundesland, inwieweit das hiesige Staatsexamen anerkannt wird.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für das Lehramt (APO)

Die Studien- und Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für das Lehramt an Gymnasien - Allgemeiner Teil - (APO) setzt für die Universität Heidelberg fächerübergreifend die Vorgaben aus der GymPO I um. Hierin finden sich unter anderem Regelungen zu Prüfungsverfahren.

Zwischenprüfungsordnung (ZPO)

In jedem gewählten Hauptfach muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Im Hauptfach Mathematik richtet sie sich nach der Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg – Besonderer Teil Mathematik  - (im folgenden ZPO genannt).

Studienvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums an baden-württembergischen Universitäten sind Für aktuelle Informationen zum Lehrerorientierungstest und zum Orientierungspraktikum infomieren Sie sich bitte auf der Informationsseite des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Heidelberg.

Hinweis:
  • Der Nachweis über den erfolgreich absolvierten Lehrerorientierungstest muss bei der Immatrikulation im Studierensekretariat vorgelegt werden.
  • Die Scheine für das Orientierungspraktikum sowie für das während des Studiums zu absolvierenden Schulpraxissemester (siehe Studienverlaufsplan) sind bei der Lehramtsprüfungsverwaltung einzureichen.

Aufbau des Studiums

Das Studium ist aus Modulen aufgebaut. Ein Modul ist eine thematisch und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, und besteht in der Regel aus einer Vorlesung, einem Seminar oder einem Praktikum, dauert gewöhnlich ein Semester und wird meistens mit einer benoteten Prüfung abgeschlossen. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls erhält man Leistungspunkte (kurz LP). Die Anzahl der Leistungspunkte spiegelt dabei den Arbeitsaufwand für das Modul wider. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Um ein Lehramtsstudium mit zwei Hauptfächern abzuschließen, benötigt man 300 Leistungspunkte. Diese verteilen sich wie folgt:
Erstes Hauptfach Pflichtmodule 80 LP
Wahlmodule 14 LP
Fachdidaktikmodule 10 LP
Zweites Hauptfach Pflichtmodule 80 LP
Wahlmodule 14 LP
Fachdidaktikmodule 10 LP
Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium (EPG 1 / EPG 2 mit jeweils 6 LP) 12 LP
Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP
Module Personale Kompetenz   6 LP
Schulpraxissemester 16 LP
Wissenschaftliche Arbeit (kann nur in einem der beiden Hauptfächer angefertigt werden) 20 LP
Mündliche Prüfung 1. Hauptfach 10 LP
Mündliche Prüfung 2. Hauptfach 10 LP
Summe 300 LP
Informationen zum Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium, zum Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, zum Modul Personale Kompetenz und zum Schulpraxissemester finden Sie auf der Informationsseite des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Heidelberg (in Vorbereitung) sowie in der Broschüre "Informationen zum Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg".

Fachstudium im Hauptfach Mathematik

Das Fachstudium Mathematik gliedert sich Pflichtbereich (80 LP), Wahlpflichtbereich (14 LP) und den Bereich Fachdidaktik (10 LP) sowie die Wissenschaftliche Arbeit (20 LP), falls diese im Fach Mathematik angefertigt wird. Die genauen Inhalte der unten genannten Module des Fachstudiums finden sich im Dokument: Modulbeschreibungen Lehramt Mathematik (Modulhandbuch) (PDF, 220kb).

Pflichtmodule

LP
Gesamtmodul
Analysis
Analysis I 16
Analysis II
Gesamtmodul
Lineare Algebra
Lineare Algebra I 16
Lineare Algebra II
Einführung in die Numerik 8
Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik 8
Einführung in die Geometrie 8
Elementare Zahlentheorie 8
Algebra I 8
Funktionentheorie I 8
Die Gesamtmodule Analysis und Lineare Algebra sind bestanden, wenn jeweils beide Teilmodule bestanden sind. In diesem Fall ist die Note dieser beiden Gesamtmodule jeweils die bessere der Noten aus den Teilmodulen.

Wahlpflichtmodule

LP
Vorlesung 8
Seminar 6
Als Vorlesung sind alle im Modulhandbuch unter B. aufgeführten Vorlesungen:
Algebra II, Funktionentheorie II, Algebraische Topologie I, Algebraische Topologie II, Mathematische Logik, Gewöhnliche Differentialgleichungen, Partielle Differentialgleichungen, Funktionalanalysis, Wahrscheinlichkeitstheorie, Numerik, Statistik, Lineare Optimierung, Nichtlineare Optimierung, Wissenschaftliches Rechnen
sowie Vorlesungen aus dem Bachelor- bzw. Masterangebot für Mathematik bzw. Scientific Computing zugelassen (soweit sie noch nicht als Pflichtmodule aufgetreten sind). Dasselbe gilt für das Seminar.

Fachdidaktikmodule

LP
Vorlesung 4
Fachdidaktische Übung 6
Als Vorlesung ist eine der Vorlesungen "Mathematikdidaktik für den Schulunterricht" oder "Grundlagen der Mathematikdidaktik" zu wählen.

Wissenschaftliche Arbeit (optional)

Mit der Wissenschaftlichen Arbeit soll die StudentIn zeigen, dass sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (4 Monate) ein Problem der Mathematik selbstständig mit mathematischen Methoden zu bearbeiten.

Studienverlauf

1. Semester
Vor Vorlesungsbeginn:
Mathematischer Vorkurs (mit Tutorien) empfohlen V, Ü
Analysis I Pflicht V4, Ü2
Lineare Algebra I Pflicht V4, Ü2
2. Semester
Analysis II Pflicht V4, Ü2
Lineare Algebra II Pflicht V4, Ü2
3. Semester
Vorlesung Wahl/Pflicht V4, Ü2
4. Semester
Vorlesung Wahl/Pflicht V4, Ü2
Fachdidaktik Pflicht V2
5. Semester
Schulpraxissemester
6. Semester
Vorlesung Wahl/Pflicht V4, Ü2
Seminar Wahl S4
7. Semester
Vorlesung Wahl/Pflicht V4, Ü2
Seminar Pflicht S4
Fachdidaktische Übung Pflicht S4
8. Semester
Vorlesung Wahl/Pflicht V4, Ü2
9. Semester
Vorlesung Wahl/Pflicht V4, Ü2
Vorlesung Wahl/Pflicht S4
10. Semester
Wissenschaftliche Arbeit (falls Mathematik 1. Hauptfach) Pflicht
Staatsexamensprüfung
Hierbei steht V4, Ü2 für eine vierstündige Vorlesung mit zweistündigen Übungen, S4 für ein Seminar, V2 für eine zweistündige Vorlesung.
  1. Dieser Plan stellt nur eine Möglichkeit für den Studienverlauf dar und ist insbesondere nicht bindend, er muss vielmehr - nicht zuletzt an das andere Hauptfach - angepasst werden. Dabei sollten die Gesamtmodule Analysis und Lineare Algebra jedoch unbedingt am Anfang und en bloc gehört werden. Da diese Module erfahrungsgemäß sehr arbeitsintensiv sind, wird den Studierenden dringend ans Herz gelegt, im anderen Hauptfach notfalls Abstriche zu machen und die dort zu absolvierenden Module ggf. teilweise zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
  2. In den 7 Slots "Vorlesungen" können die verbleibenden Pflicht- und Wahlpflicht-Vorlesungen gemäß je nach Schwerpunktbildung und Vorlesungsangebot frei aufgeteilt werden. Es wird empfohlen, schon im 3. Semester mit einer Spezialisierung, etwa in Algebra/Zahlentheorie, Analysis/Funktionentheorie, Geometrie, Numerik oder Statistik, zu beginnen. Ferner ist darauf zu achten, dass die Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik möglichst vor dem Schulpraxissemester gehört werden sollte.
Ein Beispiel für einen möglichen Studienverlauf findet sich hier. Selbstverständlich stellt dieses nur eine Möglichkeit dar. Ein Anspruch auf ein genau deckungsgleiches Studium besteht nicht.

Prüfungen und Noten

Modulprüfungen

Die Modulprüfungen finden mündlich oder schriftlich studienbegleitend statt. Studienbegleitend heißt, die Prüfungen finden direkt im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung statt; das kann eine Klausur oder mündliche Prüfung nach einer Vorlesung sein, oder die Bewertung der Arbeit in einem Seminar usw.
! Nicht bestandene Modulprüfungen können einmal wiederholt 2) werden, und zwar zum nächstmöglichen Prüfungstermin. Wird ein Modul aus dem Pflichtbereich auch im zweiten Versuch nicht bestanden ("endgültig nicht bestanden"), führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches 3); im Wahlpflichtbereich kann ein nicht bestandenes Modul durch ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich ersetzt werden.

Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung besteht aus der erfolgreichen Absolvierung des Moduls Analysis I. Wird die Orientierungsprüfung im ersten Versuch nicht bestanden, kann sie zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt wiederholt werden (das wäre dann nach dem dritten Fachsemester, da die Vorlesung Analysis I in jedem Wintersemester gelesen wird).
! Wird die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semester erbracht, führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches, was ggf. eine Exmatrikulation zur Folge hat (vgl. dazu auch Fußnote 3)). Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Studierenden früh zeigen, dass sie den Anforderungen des Mathematikstudiums gewachsen sind.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durchgeführt und besteht aus dem erfolgreichen Absolvieren der Gesamtmodule Analysis und Lineare Algebra.
! Wird die Zwischenprüfung nicht spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 7. Fachsemesters erbracht, führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches im Hauptfach Mathematik, was ggf. eine Exmatrikulation zur Folge hat (vgl. dazu auch Fußnote 3)).

Wissenschaftliche Prüfung

Die Wissenschaftliche Prüfung ("Staatsexamensprüfung") bildet den Abschluß des Lehramtsstudiums an der Universität. Sie wird in der Regel nach dem 10. Semester abgelegt. Voraussetzung zur Zulassung zur wissenschaftlichen Prüfung ist ein Fachstudium in Mathematik, bei dem die Pflicht-, Wahlpflicht- und Fachdidaktikmodule erfolgreich absolviert wurden (ggf. auch noch die Wissenschaftliche Arbeit in Mathematik).

Termine

Die wissenschaftlichen Prüfungen in den beiden Hauptfächern können an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsterminen abgelegt werden. (Es gibt normalerweise zwei Prüfungstermine im Jahr, etwa im April und Oktober.) Die Anmeldung kann aber nur gleichzeitig zu den beiden Fächern erfolgen. Die Meldung zur Prüfung erfolgt beim Landes-Lehrerprüfungsamt. Die genauen Termine der Anmeldung, der Nachreichung einzelner bei der Anmeldung noch fehlender Leistungsnachweise sowie der Zeitpunkt der mündlichen Prüfung werden angeschlagen. Anmeldungsformulare sind sind beim Landes-Lehrerprüfungsamt online (externer Link) verfügbar (siehe unter "Meldeformulare und Info-Blätter").

Prüfungsanforderungen

Die wissenschaftliche Prüfung ist mündlich und dauert ca. 60 Minuten; sie wird von zwei oder drei Dozentinnen der Fakultät (welche die Studentin vorschlägt) und einer Angehörigen des Landes-Lehrerprüfungsamtes abgenommen. Die StudentIn wählt drei Schwerpunktgebiete aus den folgenden fünf Teilbereichen der Mathematik:
  1. Analysis
  2. Geometrie
  3. Algebra oder Zahlentheorie
  4. Numerische Mathematik
  5. Stochastik
Dem Umfang nach wird in jedem dieser Gebiete in der Regel der Stoff einer 4-stündigen Vorlesung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich verlangt. Auf die gewählten Schwerpunktgebiete entfallen insgesamt 40 Minuten Prüfungszeit. Weitere 20 Minuten entfallen auf die Prüfung von Grundlagen- und Übersichtswissen.

Endnote im Hauptfach Mathematik

Die Endnote im Hauptfach Mathematik errechnet sich als gewichtetes Mittel aus der Durchnittsnote sämtlicher Module und der Note der wissenschaftlichen Prüfung im Verhältnis 8:5.

1) Regelstudienzeit
Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen das Studium gemäß der Studienordnung der Fakultät bis zum Abschluß durchgeführt werden kann (ein diszipliniertes Arbeiten vorausgesetzt).
2) Wiederholung einer Prüfung
Wiederholen einer Prüfung im Sinne der Studienordnung heißt, dass die gesamte Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholt wird (konkret also z. B. Vorlesung, Übung und Klausur). Davon unabhängig besteht bei vielen Veranstaltungen die Möglichkeit, die Prüfung (z. B. Klausur) zu einem Nachholtermin erneut zu absolvieren, wenn beim ersten Termin noch nicht bestanden wurde; erst wenn auch hierbei nicht bestanden wird, muss die Prüfung zum nächstmöglichen Semester (inklusive der entsprechenden Veranstaltung) wiederholt werden.
3) Verlust des Prüfungsanspruchs
Wiederholung einer Prüfung Wiederholen einer Prüfung im Sinne der Studienordnung heißt strenggenommen, dass; die gesamte Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholt wird (konkret also z. B. Vorlesung, übung und Klausur). Aus Kulanz hat der Fakultätsrat jedoch beschlossen, dass Studierende, die sich über den übungsbetrieb bereits in einer Vorlesung für die Klausurteilnahme qualifiziert haben, bei Wiederholung dieser Vorlesung an der Klausur teilnehmen können, ohne erneut am übungsbetrieb teilzunehmen. Die Fakultät empfiehlt allerdings, auch im Wiederholungsfall am übungsbetrieb teilzunehmen, damit eine optimale Klausurvorbereitung gewährleistet ist. Davon unabhängig besteht bei vielen Veranstaltungen die Möglichkeit, die Prüfung (z. B. Klausur) zu einem Nachholtermin erneut zu absolvieren, wenn beim ersten Termin noch nicht bestanden wurde; erst wenn auch hierbei nicht bestanden wird, muß die Prüfung zum nächstmöglichen Semester (inklusive der entsprechenden Veranstaltung) wiederholt werden.
Verantwortlich für den Inhalt: Der Studiendekan Mathematik
Seitenbearbeiter: tw 2012-03-16
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