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Studiengang Bachelor Mathematik bis WS 2009/2010
Studiengang Bachelor Mathematik bis WS 2009/2010
Allgemeines zum Studiengang
Seit dem Wintersemester 2008/2009 bietet die Fakultät für Mathematik und Informatik den Studiengang Bachelor Mathematik an.! Der Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Ziel des Studienganges ist eine breite mathematische Grundausbildung. Nach einer Regelstudienzeit1) von 6 Semestern führt der Bachelorstudiengang Mathematik zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Science, oder kurz B.Sc.. Darüber hinaus qualifiziert einen dieser Abschluss zu den weiterführenden Masterstudiengängen Mathematik und Scientific Computing (Wissenschaftliches Rechnen). Diese werden voraussichtlich zum Wintersemester 2009/2010 angeboten werden. Der Bachelorstudiengang Mathematik ist nicht zulassungsbeschränkt, alle Einzelheiten der Einschreibung und Formulare finden Sie auf den Universitätsseiten unter Interesse am Studium (externer Link).
Aufbau des Studiums
! Der verbindliche zeitliche und inhaltliche Ablauf des Studiums ist in der
Prüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Mathematik (PDF, 56kb)
beschrieben.
Der folgende Text ist lediglich eine Interpretation dieser Studienordnung.
Das Bachelor-Studium ist aus Modulen aufgebaut.
Ein Modul ist eine thematisch und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit,
und besteht in der Regel2)
aus einer Vorlesung, einem Seminar oder einem Praktikum,
dauert gewöhnlich ein Semester und wird meistens mit einer benoteten Prüfung abgeschlossen.
Für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls erhält man
Leistungspunkte (Creditpoints, kurz CP).
Die Anzahl der Leistungspunkte spiegelt dabei den Arbeitsaufwand für das Modul wider.
Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
Um das Bachelorstudium abzuschließen, benötigt man 180 CP.
Davon entfallen 132 CP auf das Fachstudium, 24 CP auf ein Anwendungsgebiet,
12 CP auf fachübergreifende Kompetenzen und 12 CP auf die Bachelorarbeit.
Fachstudium (132 CP)
Das Fachstudium gliedert sich Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich.Die genauen Inhalte der unten genannten Module des Fachstudiums finden sich im Dokument Modulbeschreibungen Bachelor Mathematik (Modulhandbuch) (PDF, 212kb).
Pflichtmodule (78 CP)
Die Module aus dem Pflichtbereich müssen auf jeden Fall absolviert werden:| Semester | Modul/Veranstaltung | CP |
|---|---|---|
| 1 | Analysis I | 9 |
| 2 | Analysis II | 9 |
| 3 | Höhere Analysis | 9 |
| 1 | Lineare Algebra I | 9 |
| 2 | Lineare Algebra II | 9 |
| 1 | Einführung in die praktische Informatik | 9 |
| 2 oder 3 | Einführung in die Numerik | 9 |
| 3 oder 2 | Einführung Wahrscheinlichkeitstheorie & Statistik | 9 |
| 3 oder 4 | Proseminar | 3 |
| 5 oder 6 | Seminar | 3 |
Wahlpflichtmodule (54 CP)
Im Wahlpflichtbereich müssen 6 Module/Veranstaltungen a 9CP aus einer vorgegebenen Menge gewählt werden. Der Studienplan sieht vor, im 3. und 4. Semester je eine, und im 5. und 6. Semester je zwei Veranstaltungen zu belegen. Damit eine breite Grundausbildung gewährt bleibt, müssen in den einzelnen Bereichen eine Mindestanzahl von Modulen/Veranstaltungen absolviert werden.| Wahlbereich 1 (min 2 Module) | Wahlbereich 2 (min 1 Modul) | Wahlbereich 3 (min 1 Modul) |
|---|---|---|
| Algebra I | Gewöhnliche Differential-Gleichungen | Numerik |
| Algebra II | Partielle Differential-Gleichungen | Statistik |
| Funktionentheorie I | Funktionalanalysis | Lineare Optimierung |
| Funktionentheorie II | Wahrscheinlichkeitstheorie | Nichtlineare Optimierung |
| Algebraische Topologie I | Wissenschaftliches Rechnen | |
| Algebraische Topologie II | ||
| Einführung in die Geometrie | ||
| Mathematische Logik |
! Es werden nicht alle Veranstaltungen des Wahlbereichs zu allen Semestern angeboten, das ist bei der Planung des Wahlbereichs zu berücksichtigen.
Anwendungsgebiet (24 CP)
Im Anwendungsgebiet müssen 24 CP erbracht werden. Man kann sich für eines der Fächer Informatik, Physik, Astronomie, Biologie, Chemie, Wirtschaftswissenschaften oder Philosophie entscheiden. Die dazu notwendigen Module sind in Anlage 4 der Prüfungsordnung (PDF, 56kb) nachzulesen.
Tipp: Als eingeschriebene StudentIn kann man sich im LSF (externer Link)
unter dem Punkt „Prüfungsan- und -abmeldung“
einen guten Überblick über die zugelassenen Anwendungsgebiete (und auch die anderen zu
absolvierenden Module) verschaffen
Auf Antrag kann auch ein anderes Fach als Anwendungsgebiet genehmigt werden.
Übergreifende Kompetenzen (12 CP)
Neben den hier aufgeführten, extra zu erbringenden 12 CP sind bereits 8 CP für die Schlüsselkompetenzen Programmieren, Interdisziplinäres Arbeiten und Präsentation in die Module des Fachstudiums und des Anwendungsgebietes integriert, sodass man in Summe auf 20 CP für übergreifende Kompetenzen kommt.| CP | |
|---|---|
| Software-Praktikum | 3-6 |
| Industrie-Praktikum | 3-6 |
| Ferienkurs, Summer Schools | 3-6 |
| Auslandssemester | 3-6 |
| Lehrtätigkeit als Tutor | 3-6 |
| Fachübergreifende Kompetenzen aus den Angebot der Universität | 2-6 |
Bachelorarbeit (12CP)
Mit der Bachelor-Arbeit soll die StudentIn zeigen, dass sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (3 Monate) ein Problem der Mathematik oder eines Anwendungsgebietes selbständig mit mathematischen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit bildet ein Modul. Spätestens eine Woche nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung muss die Bachelorarbeit beginnen. Die Fakultät empfiehlt, sich unter Berücksichtigung von Einarbeitungszeit und anschließender Korrektur rechtzeitig um einen Betreuer und ein Thema zu kümmern, wenn abzusehen ist, dass das Absolvieren der letzten studienbegleitenden Prüfungen bevorsteht.Studienpläne
Hier einige Studienpläne für den Bachelorstudiengang Mathematik:- Allgemein (PDF, 260kb)
- Beispiel 1 (PDF, 260kb) (Algebra, Informatik)
- Beispiel 2 (PDF, 260kb) (Numerik, Optimierung, Physik)
- Beispiel 3 (PDF, 260kb) (Stochastik, Wirtschaftswissenschaften)
! Ein Anspruch auf ein genau deckungsgleiches Studium besteht nicht.
Prüfungen und Noten
Die Prüfungen finden mündlich oder schriftlich studienbegleitend statt.Studienbegleitend heißt, die Prüfungen finden direkt im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung statt; das kann eine Klausur oder mündliche Prüfung nach einer Vorlesung sein, oder die Bewertung der Arbeit in einem Seminar usw.5)
! Nicht bestandene Prüfungen können einmal
wiederholt3) werden,
und zwar zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Wird ein Modul aus dem Pflichtbereich auch im zweiten Versuch nicht bestanden („endgültig nicht
bestanden“), führt dies
zum Ausschluss aus dem Studium4);
bei Modulen aus dem Anwendungsgebiet kann in einer
Studienberatung ein Ersatzmodul bestimmt werden (oder ein Wechsel des Anwendungsgebiets);
im Wahlpflichtbereich kann ein nicht bestandenes Modul durch ein anderes Modul aus dem
Wahlpflichtbereich ersetzt werden.
Orientierungsprüfung
Es gibt keine Fristen, innerhalb derer ein bestimmtes Modul absolviert werden muss, mit Ausnahme der Orientierungsprüfung; diese besteht aus der erfolgreichen Absolvierung der beiden Module Analysis I und Lineare Algebra und muss bis spätestens zum Ende de zweiten Semesters abgelegt werden. (Anm: Da die beiden Veranstaltungen nur im Herbstsemester angeboten werden, müssen folglich beide Prüfungen bereits nach dem ersten Fachsemester abgelegt werden.) Wie andere Prüfungen auch, kann jede Prüfung, sofern sie im ersten Versuch nicht bestanden wurde, zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt wiederholt werden (das wäre dann nach dem dritten Fachsemester).
! Wird die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semester erbracht,
führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches, was eine Exmatrikulation zur Folge hat
(vgl. dazu auch Fußnote 4)).
Mit dieser Regelung soll erreicht werden, daß die Studierenden früh zeigen,
daß sie den Anforderungen des Mathematikstudiums gewachsen sind.
Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungen aller Module des Studiums. Zum Bestehen der Bachelorprüfung müssen alle Module erfolgreich (bei benoteten Leistungen heißt das mindestens mit 4,0) absolviert worden sein, die Note ergibt sich aus den mit den Leistungspunkten gewichteten Noten der einzelnen Prüfungsleistungen, allerdings gehen Seminar und Proseminar mit doppeltem, die Bachelorarbeit mit anderthalbfachem Gewicht in die Gesamtnote ein.
Hier zeigt sich ein Unterschied zum früheren Diplomstudium: es gibt zwar keine große Diplomprüfung
zum Ende des Studiums, dafür gehen alle Prüfungsleistungen, auch die der ersten Anfängervorlesungen,
mit in die Gesamtnote ein.
- 1) Regelstudienzeit
- Bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen das Studium gemäß der Studienordnung der Fakultät bis zum Abschluß durchgeführt werden kann (ein diszipliniertes Arbeiten vorausgesetzt).
- 2) Modul
- Es gibt auch Module, die aus mehreren Veranstaltungen bestehen. Die Prüfung kann dann eine für das gesamte Modul sein, oder es gibt auch Teilprüfungen für die einzelnen Veranstaltungen.
- 3) Wiederholung einer Prüfung
- Wiederholen einer Prüfung im Sinne der Studienordnung heißt strenggenommen, daß die gesamte Veranstaltung in einem späteren Semester wiederholt wird (konkret also z. B. Vorlesung, übung und Klausur). Aus Kulanz hat der Fakultätsrat jedoch beschlossen, dass Studierende, die sich über den übungsbetrieb bereits in einer Vorlesung für die Klausurteilnahme qualifiziert haben, bei Wiederholung dieser Vorlesung an der Klausur teilnehmen können, ohne erneut am übungsbetrieb teilzunehmen. Die Fakultät empfiehlt allerdings, auch im Wiederholungsfall am übungsbetrieb teilzunehmen, damit eine optimale Klausurvorbereitung gewährleistet ist. Davon unabhängig besteht bei vielen Veranstaltungen die Möglichkeit, die Prüfung (z. B. Klausur) zu einem Nachholtermin erneut zu absolvieren, wenn beim ersten Termin noch nicht bestanden wurde; erst wenn auch hierbei nicht bestanden wird, muß die Prüfung zum nächstmöglichen Semester (inklusive der entsprechenden Veranstaltung) wiederholt werden.
- 4) Ausschluss aus dem Studium
- So die Formulierung in der aktuellen Prüfungs- und Studienordnung. Genau genommen führt das endgültige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls ebenso wie der Verlust des Prüfungsanspruches zum Verlust der Studienzulassung (vgl. §32 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes (externer Link)), was dann eine Exmatrikulation (also Ausschluss aus dem Studium) nach sich zieht (vgl. §62 Abs. 2 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (externer Link)).
- 5) Externe Prüfungsleistungen
- In Ausnahmefällen ist es möglich, nach vorheriger Genehmigung Modulprüfungen an der Universität Mannheim unter Ausnutzung der Kooperationsvereinbarung Heidelberg-Mannheim abzulegen. Dazu muss vorher eine Anmeldung im Prüfungssekretariat erfolgen. Beachten Sie, dass Fehlversuche aus diesen Modulprüfungen selbstverständlich im hiesigen Prüfungsverfahren mitgezählt werden.
Seitenbearbeiter:
tw
2012-02-16